Hüttenordnung der Hochrieshütte

  1. Meldepflicht und Ausweis
    Vergünstigungen und Ermäßigungen werden nur den Inhabern gültiger Alpenvereinsausweise laut Preisaushang bei Vorzeigen gewährt.
  2. Anspruch auf Schlafplätze
    Alpenvereinsmitglieder haben bei der Unterbringung das Vorrecht vor Nichtmitgliedern.
    Kinder und Jugendliche haben bei Entrichtung der Jugendgebühr nur Anspruch auf Unterbringung im Matratzenlager.
  3. Gebühren
    Die Hüttengebühren sind aus dem Preisaushang ersichtlich.
    Nächtigungsgebühren sind gegen Aushändigung einer auf allen AV-Hütten einheitlichen Quittung zu entrichten.

    Nächtigungsgebühren
    Alpenvereinsmitglieder entrichten die Mitgliedergebühr, Nichtmitglieder entrichten die höhere Nichtmitgliedergebühr.

    Jugendgebühr (nur für Schlafplätze im Matratzenlager): Mitglieder der Beitragskategorien Kinder, Jugendliche sowie Inhaber eines gültigen Jugendleiterausweises der Alpenvereine entrichten die AV-Jugendgebühr.

    In der Nächtigungsgebühr ist eine Reisegepäckversicherungsprämie mit eingerechnet.

    Tagesgebühren
    Der Umweltbeitrag wird von allen AV-Nichtmitgliedern ab dem vollendeten 15. Lebensjahr erhoben.

  4. Verpflegung
    Auf eigenes Kochen, Bergsteigeressen, Bergsteigergetränk sowie Teewasser besteht auf Hütten der Kategorie III kein Anspruch.
  5. Verhalten in der Hütte
    Jeder Besucher soll sich in der Hütte und in ihrem Umkreis so rücksichtsvoll verhalten, dass er andere Personen nicht stört.
    Eigenen Abfall bitten wir jeden Besucher mit nach Hause zu nehmen. Für jede vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung hat der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder die sie begleitenden Personen verantwortlich.
  6. Rauchen
    In allen Alpenvereinshütten ist das Rauchen nicht gestattet.
  7. Hunde
    Hunde gehören nicht in die Schlafräume.
  8. Aufsicht, Beschwerden
    Diese Hüttenordnung des Alpenvereins ist Bestandteil des Pachtvertrages. Der Pächter ist verpflichtet auf die Einhaltung zu achten und berechtigt das Hausrecht auszuüben. Wer diese Hüttenordnung nicht einhält kann von der Hütte verwiesen werden.
    Beanstandungen und Beschwerden die nicht vor Ort behoben werden können sind schriftlich an die hüttenbesitzende Sektion zu richten.

    Rosenheim, 1. Januar 2006

    Sektion Rosenheim
    des Deutschen Alpenvereins (DAV) e. V.
    Franz Knarr, 1. Vorsitzender

==> zurück zur Preisliste